Freiwillige Prüfung ?


Ungeachtet gesetzlich vorgeschriebener Prüfpflichten ist der Betreiber, d.h. der Eigentümer, für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Anlage verantwortlich.

 

Im Schadensfall, der allzu häufig zum Streitfall zwischen den Beteiligten wird, wird selbstverständlich hinterfragt, ob die Betreiberpflichten  eingehalten wurden. 

 

Durch die Vorlage eines Prüfberichts können Sie als Betreiber Ihre Sorgfalt belegen.

Gern stehe ich Ihnen für die Prüfung Ihrer Anlage zur Verfügung.

 

Tipp:

Sprechen Sie Ihren Fachbetrieb bei der nächsten Wartung der Heizungsanlage auf Ihre Tankanlage an.  Beachten Sie, dass Sie nur  Fachbetriebe nach § 62 AwSV  mit einer Instandsetzung beauftragen.

 

Haus zu verkaufen?
Haus zu verkaufen?

 

Noch ein Tipp:

Auch wenn Sie eine gebrauchte Immobilie mit Ölheizung gekauft haben, ist eine Prüfung durch einen Experten sinnvoll. Er kann Mängel erkennen und ist über eventuelle Nachrüstpflichten informiert. In der Regel kann Ihnen der Sachverständige Wege zur Modernisierung Ihrer Altanlage aufzeigen. 

 

Sie beabsichtigen ein Haus mit Ölheizung zu verkaufen? 

Belegen Sie durch Vorlage eines Prüfberichts dem Käufer, dass Ihre Anlage mängelfrei ist!

 

Das Lebenswerk Haus kann durch eine Leckage erheblich an Wert verlieren. Zieht Heizöl z.B. in Fussböden und Wände ein, macht es längere Zeit durch den typischen Geruch auf sich aufmerksam. Lassen Sie es nicht soweit kommen!